SCHRITT
FÜR SCHRITT

Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist für alle Beteiligten eine große Veränderung und wirft viele Fragen bei den Hilfesuchenden auf. Deshalb stehen wir Ihnen bereits vorab bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten zur Seite.

Hospiz: Das ist für die meisten Menschen erstmal neu. Insbesondere  hilfebedürftige Patient*innen sehen sich mit einem neuen Umfeld, neuen Menschen und einem neuen Lebensabschnitt konfrontiert. Das kann ängstigen und belasten. Damit bereits in der Vorbereitungszeit sowie am Tag des Einzugs selbst alles angenehm und möglichst sorgenfrei für Sie verläuft, ist unser Team für Sie da.

„Die Dinge loszulassen bedeutet nicht, sie loszuwerden. Sie loslassen bedeutet, dass man sie im Sein belässt.“

WIE ERHALTE ICH EINEN HOSPIZPLATZ?

Erforderlich für eine Anmeldung und Aufnahme ist eine Hospizbedürftigkeit, die durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden muss.
Weitere Voraussetzungen betreffen die Erkrankung im Detail.

Patient*innen leiden an einer Erkrankung, die…

  • durch eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend abgedeckt werden kann
  • eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erfordert
  • im Rahmen einer stationären Unterbringung in einem Altenpflegeheim nur noch unzureichend oder nicht mehr versorgt werden kann
  • progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat sowie lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
  • keine Heilung mehr in Aussicht stellt und eine palliativmedizinische Behandlung notwenig und/oder von Patient*innen gewünscht werden

Leider kann es vorkommen, dass im stationären Hospiz kein Platz frei ist. Wir beraten Sie in dem Fall gerne zu Ihren Optionen und bieten zudem die Möglichkeit einer unverbindlichen Warteliste an.

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